Bußgeld gegen Twitter – die 72h-Meldefrist für Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DS-GVO kennt keine Ferien (Teil 3 von 3)

Datenschutz
06.01.2021

Teil 3 – Benachrichtigungspflicht von Datenschutzverletzungen des Verantwortlichen gegenüber den betroffenen Personen nach Art. 34 DS-GVO

1. Benachrichtigungspflicht des Verantwortlichen gegenüber den betroffenen Personen, Art. 34 DS-GVO

2. Datenschutzverletzung und voraussichtlich hohes Risiko

3. Unverzügliche Benachrichtigung, Form und Inhalt der Benachrichtigung

4. Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht

5. Befugnisse der Aufsichtsbehörde und Sanktionen